Grundstück von 1252 mit einer Dichte von 0,8, in der Mittelzone der T80-Station. In dieser Zone sind Folgendes erwünscht: Gemeinschaftsunterkünfte sekundärer Art, Hotels (einschließlich Herbergen, Pensionen usw.) und Aparthotels sowie wirtschaftliche und kommerzielle Aktivitäten.
Der Grundauslastungsindex beträgt 0,80.
Beim Bau eines Hotels kann der Auslastungsindex auf 1,20 erhöht werden, sofern 50 % der Gesamtnutzfläche, also mindestens 30 Betten, für eine Hoteltätigkeit vorgesehen sind. Grundsätzlich sollte der für das Hotel genutzte Gebäudeteil eine eigenständige Einheit bilden. In diesem Teil ist nur eine Küche zugelassen.
Der Nutzungsindex kann auf 1,00 erhöht werden, sofern 15 % der Gesamtnutzfläche für einen öffentlichen Nutzen von allgemeinem Interesse (Geschäfte, öffentliche Einrichtungen, Dienstleistungen usw.) und/oder 50 % der Gesamtnutzfläche für Wohnungen vorgesehen sind deren Miete garantiert ist.
Bei der Entwicklung eines Quartiersplans, der interessante Lösungen für die Entwicklung des Gebietes bietet, kann der Nutzungsindex um 0,10 erhöht werden. In als Entwicklungsgebiete eingestuften Sektoren sind Art und Umfang der Nutzung sowie die
Architektonische Anforderungen können durch Spezifikationen weiter spezifiziert werden.
Rezepte
Aneinandergrenzende Bauten sind mit maximal 3 angrenzenden Einheiten zulässig. Die Gesamtlänge der größten Fassade wird 45,00 m nicht überschreiten.
Bei den Bauwerken ist ein Mindestabstand von 1/3 der Höhe der Fassaden einzuhalten, jedoch mindestens 6,00 m für die nachgelagerte Fassade und mindestens 4,00 m für die übrigen Fassaden.
Maximale Höhe: 17,00 m. Für Hotels kann die Höhe auf 18,00 m erhöht werden.
Badewannenöffnungen im Dach sind zulässig, sofern deren maximale Fläche je Dachabschnitt dieser Art in keinem Fall größer ist als 15 % der bebauten Fläche, bezogen auf denselben Dachabschnitt, wobei jede Fläche dieser Art nicht unterschritten werden darf Umstände überschreiten 15 m2 Fläche.
Der Grundauslastungsindex beträgt 0,80.
Beim Bau eines Hotels kann der Auslastungsindex auf 1,20 erhöht werden, sofern 50 % der Gesamtnutzfläche, also mindestens 30 Betten, für eine Hoteltätigkeit vorgesehen sind. Grundsätzlich sollte der für das Hotel genutzte Gebäudeteil eine eigenständige Einheit bilden. In diesem Teil ist nur eine Küche zugelassen.
Der Nutzungsindex kann auf 1,00 erhöht werden, sofern 15 % der Gesamtnutzfläche für einen öffentlichen Nutzen von allgemeinem Interesse (Geschäfte, öffentliche Einrichtungen, Dienstleistungen usw.) und/oder 50 % der Gesamtnutzfläche für Wohnungen vorgesehen sind deren Miete garantiert ist.
Bei der Entwicklung eines Quartiersplans, der interessante Lösungen für die Entwicklung des Gebietes bietet, kann der Nutzungsindex um 0,10 erhöht werden. In als Entwicklungsgebiete eingestuften Sektoren sind Art und Umfang der Nutzung sowie die
Architektonische Anforderungen können durch Spezifikationen weiter spezifiziert werden.
Rezepte
Aneinandergrenzende Bauten sind mit maximal 3 angrenzenden Einheiten zulässig. Die Gesamtlänge der größten Fassade wird 45,00 m nicht überschreiten.
Bei den Bauwerken ist ein Mindestabstand von 1/3 der Höhe der Fassaden einzuhalten, jedoch mindestens 6,00 m für die nachgelagerte Fassade und mindestens 4,00 m für die übrigen Fassaden.
Maximale Höhe: 17,00 m. Für Hotels kann die Höhe auf 18,00 m erhöht werden.
Badewannenöffnungen im Dach sind zulässig, sofern deren maximale Fläche je Dachabschnitt dieser Art in keinem Fall größer ist als 15 % der bebauten Fläche, bezogen auf denselben Dachabschnitt, wobei jede Fläche dieser Art nicht unterschritten werden darf Umstände überschreiten 15 m2 Fläche.