Dieses herrliche Grundstück von 738 m2 bietet die Möglichkeit, eine freistehende oder halb freistehende Villa zu bauen.
Gemäss den Bestimmungen des Kantons Freiburg ist die Errichtung eines Gebäudes bis zu zwei Stockwerken bewilligt.
Verwendungsindex:
Ziel Einzelne Wohnungen, gruppierte einzelne Wohnungen und kompatible Aktivitäten
mit dem Charakter der Gegend.
Rohindex
Bodennutzung
(IBUS)
IBUS: max. 0,60 für einzelne Wohnungen
IBUS: max. 0,70 für gruppierte Einzelwohnungen
Landbedeckungsindex (IOS)
iOS: max. 0,40
Abstand zur Grenze D = h/2, min. 4.00
Gesamthöhe h = max. 8,50 m
Höhe Fassade bis Rinne hf = max. 6,50 m
bei Geländeneigung 10 %, hf = max. 7.00m
Bei Flachdächern:
Gesamthöhe h = max. 6,50 m
bei Geländeneigung 10 %, h = max. 7.00m
Flachdächer sind erlaubt.
Schrägdächer müssen eine Mindestneigung von 18° (33 %) aufweisen.
Die Dächer werden mit 2 oder 4 Abschnitten traditioneller Form sein; umgekehrt geneigte Dächer
sind verboten.
Kontakt:
Christoph Fitze
Gemäss den Bestimmungen des Kantons Freiburg ist die Errichtung eines Gebäudes bis zu zwei Stockwerken bewilligt.
Verwendungsindex:
Ziel Einzelne Wohnungen, gruppierte einzelne Wohnungen und kompatible Aktivitäten
mit dem Charakter der Gegend.
Rohindex
Bodennutzung
(IBUS)
IBUS: max. 0,60 für einzelne Wohnungen
IBUS: max. 0,70 für gruppierte Einzelwohnungen
Landbedeckungsindex (IOS)
iOS: max. 0,40
Abstand zur Grenze D = h/2, min. 4.00
Gesamthöhe h = max. 8,50 m
Höhe Fassade bis Rinne hf = max. 6,50 m
bei Geländeneigung 10 %, hf = max. 7.00m
Bei Flachdächern:
Gesamthöhe h = max. 6,50 m
bei Geländeneigung 10 %, h = max. 7.00m
Flachdächer sind erlaubt.
Schrägdächer müssen eine Mindestneigung von 18° (33 %) aufweisen.
Die Dächer werden mit 2 oder 4 Abschnitten traditioneller Form sein; umgekehrt geneigte Dächer
sind verboten.
Kontakt:
Christoph Fitze